Die Ausländerbehörden sollten angewiesen werden, dieses so genannte zielstaatenbezogene Hindernis ab sofort zu prüfen. Offizielle Bescheinigungen von Kirchengemeinden über Gemeindemitgliedschaften oder Taufurkunden müssten ausreichen, künftig keine Christen mehr in muslimische Länder abzuschieben, in denen auf das Bekenntnis zum christlichen Glauben die Todesstrafe steht.
Der Flüchtlingsrat sei fassungslos über das Exempel, das am 8. Mai in Torgelow (Kreis Vorpommern-Greifswald) an einer 58-jährigen Iranerin statuiert worden sei, sagte Flüchtlingsratsvorsitzende Ulrike Seemann-Katz. Die Frau habe eigentlich "alles richtig gemacht", einen Pass abgegeben, sich in Deutschland integriert.
Abgesehen davon, dass seit zehn Jahren erstmals wieder in den Iran abgeschoben worden sei, sei es auch unverständlich, warum diese ältere Frau allein zurückschickt wurde, während ihre Söhne noch hierbleiben konnten. Die Christin, die zurzeit ein Asylfolgeverfahren durchführt, wurde am 8. Mai aus Torgelow abgeschoben.
Sie wurde laut Flüchtlingsrat MV im Iran umgehend inhaftiert und lediglich auf Kaution freigelassen. Sie dürfe Teheran nicht verlassen, bis es zum Prozess kommt. Auf das Bekenntnis zum Christentum stehe im Iran die Todesstrafe. Der Flüchtlingsrat MV sehe in dem Fall den Beweis, dass Christen im höchsten Maße gefährdet seien, wenn sie zurück in den Iran müssen.