Sachsens evangelischer Landesbischof Carsten Rentzing hat zu reger Beteiligung im Wahljahr 2019 aufgerufen. Es sei ein "hohes Vorrecht", wählen gehen zu können, sagte Rentzing am Montag zum Abschluss der Synodentagung in Dresden. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche hatte für das Wahljahr eine "Orientierungshilfe" herausgegeben. Damit sollten Wähler unterstützt werden, eine "verantwortungsvolle Entscheidung zu finden", sagte der Bischof.
Es gelte, das "Gewissen zu schärfen" - für demokratische Werte in der Gesellschaft. Zuvor hatte Sachsens Diakoniechef Dietrich Bauer in seinem Bericht vor der sächsischen Synode zur Beteiligung an der Landtagswahl aufgerufen. "Wer nicht wählt, erleichtert es extremistischen Strömungen, einen größeren Einfluss auf die Politik zu bekommen", sagte Bauer. Und es zähle jede Stimme.
Eltern von Kindern mit Behinderung stärken
Gerade in Sachsen seien die kommenden Landtagswahlen "richtungsentscheidend" für die gesellschaftliche Entwicklung der nächsten Jahre, sagte Bauer. Wenn dabei "rechtsradikales Gedankengut" an politischem Gewicht gewinne, könne das "uns als Kirche und als Wohlfahrtsverband nicht egal sein", betonte er.
Zum Abschluss der Tagung am Montag verabschiedete die Synode der Landeskirche eine Erklärung zum verantwortungsvollen Umgang mit modernen vorgeburtlichen Untersuchungsmethoden. "Wir sehen mit großer Sorge die Gefahr, dass der standardmäßige genetische pränatale Bluttest zu einer weiteren Zunahme von Schwangerschaftsabbrüchen führen wird", heißt es darin. "Wir warnen vor einer falschen Hoffnung, durch medizinische Test Krankheiten oder Behinderungen grundsätzlich vermeiden oder überhaupt ethische Entscheidungen ersetzen zu können."
Das Papier wolle Eltern von Kindern mit Behinderungen stärken und ein ermutigendes Zeichen geben, sagte die Synodale Helen Dreikopf. Wörtlich heißt es darin: "Wir bestärken alle Eltern, die sich für ein Kind mit Behinderung entscheiden und diesem eine liebevolle Familie ermöglichen." Landesbischof Rentzing begrüßte das Papier. Es sei ein "konstruktiver Beitrag zur Wertedebatte".
Nachholbedarf in Sachen Gleichstellung
Auf ihre Tagung verabschiedete die Synode zudem ein neues Diakoniegesetz. Es verschränkt Kirche und Diakonie stärker als bisher miteinander. Unter anderem können Kirchenbezirke Mitglied im Landesverband der Diakonie werden. Zudem ist der Diakoniechef künftig Mitglied der Kirchenleitung. Das Gesetz tritt 2021 in Kraft.
Zudem widmete sich das Kirchenparlament bei ihren viertägigen Beratungen in Dresden der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in kirchlichen Ämtern und Funktionen. Eine vorgelegte Analyse attestierte der Landeskirche einen erheblichen Nachholbedarf.
So seien die Ämter Landesbischof, Präsidenten der Landessynode und des Landeskirchenamtes sowie der Direktor des Diakonischen Amtes seit jeher männlich besetzt. Einzige Ausnahme ist die frühere Präsidentin der Landessynode, Gudrun Lindner. Die Landessynode ist derzeit zu 35 Prozent mit Frauen besetzt, die Kirchenleitung mit sechs Frauen und zwölf Männern.
Als Maßnahmen schlägt der Bericht unter anderem ein paritätisches Nominierungsverfahren bei der Besetzung von Leitungsfunktionen vor. Außerdem wird angeregt, einen Gleichstellungsauftrag in die Verfassung aufzunehmen sowie ein Kirchengesetz zur gleichberechtigten Teilhabe zu beschließen.
Von den knapp 700.000 Mitgliedern der evangelischen Landeskirche in Sachsen sind den Angaben zufolge 55,8 Prozent Frauen. Die nächste Tagung findet vom 15. bis 18. November in Dresden statt.