Ein am Freitagnachmittag in die Landessynode eingebrachtes Gesetz hält zugleich in seiner Präambel fest, dass es keine einheitliche Regelung für alle Kirchengemeinden der württembergischen Landeskirche geben wird.
"Kein Pfarrer und keine Gemeinde wird zu einem Gottesdienst gezwungen. Aber es wird auch niemand davon abgehalten, der sich durch die Heilige Schrift dazu verpflichtet sieht", ein gleichgeschlechtliches Ehepaar zu segnen, sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Professor Christian Heckel, bei der Einbringung des Gesetzes.
Der Theologische Ausschuss würdigte, dass der jetzt gewählte Gesetzestext zwei Formen der Bibelauslegung nebeneinanderstelle. Das solle zur Befriedung dieser Positionen und der Menschen, die sie vertreten, beitragen, sagte der Ulmer Dekan Ernst-Wilhelm Gohl als Vorsitzender dieses Ausschusses. Gohl hob hervor, dass beide Positionen - die derjenigen, die Gottesdienste für homosexuelle Paare ablehnen, und derjenigen, die einen solchen Gottesdienst für jedes Paar, das sich unter Gottes Segen stellen wolle, für geboten halten - schrift- und bekenntnisgemäß seien.
Die Landessynode wird über den Gesetzentwurf am Samstag abstimmen. Innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist die Trauung homosexueller Paare mittlerweile nur noch in zwei Landeskirchen nicht möglich: in Schaumburg-Lippe und in Württemberg. Die Evangelische Landeskirche in Baden etwa hat 2016 mit der "Trauung für alle" homosexuelle Paare und heterosexuelle vollständig gleichgestellt.