Es bestehe kein Anfangsverdacht für Volksverhetzung oder eine andere verfolgbare Straftat, berichtete MDR Thüringen unter Verweis auf die Staatsanwaltschaft. Ein Privatmann hatte vor einem Monat bei der Behörde eine entsprechende Anzeige gegen Bischöfin und die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland gestellt.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft billige das Läuten von Kirchenglocken mit Nazisymbolik nicht die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft, meldete der MDR. Zudem handele es sich nicht um ein öffentliches Verwenden von Nazi-Symbolen. Gegen die Entscheidung der Erfurter Staatsanwaltschaft sei bereits Beschwerde eingelegt worden. Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft in Jena müsse nun darüber entscheiden.
Gespräche mit betroffenen Gemeinden geplant
Die Nutzung von Kirchenglocken mit Nazi-Symbolik sorgt seit Wochen für Diskussionen. Die EKM kündigte inzwischen an, dass es im April Gespräche im Landeskirchenamt mit den betroffenen Gemeinden geben soll. Eingeladen werde auch der Vorsitzende der Jüdischen Landesgemeinde, Reinhard Schramm. Das Thüringer Finanzministerium stellte Lottomittel für die Herstellung neuer oder die Umarbeitung der historischen Glocken in Aussicht. Die Jüdische Landesgemeinde fordert, die Glocken ganz abzuhängen.
Vor der Erfurter Staatsanwaltschaft war bereits die Staatskanzlei intern zu dem Schluss gekommen, dass mit der Nutzung der Glocken kein Straftatbestand erfüllt werde. Nach Auffassung der Staatskanzlei haben die betroffenen Kirchgemeinden allerdings kritisch zu prüfen, "wie sie verantwortlich mit diesem Teil ihrer Geschichte umgehen wollen". Die EKM hatte wiederholt erklärt, sehr sensibel mit dem Thema umzugehen. Die Standorte der Kirchen würden nicht öffentlich gemacht, um einen Missbrauch ausschließen zu können. Für die Entscheidung, ob die Aufschriften abgeschliffen, die Glocken stillgelegt oder eingeschmolzen und neu gegossen werden sollen, bräuchten die Gemeinden Zeit. Es gelte das Angebot der Landeskirche, sie dabei auch finanziell zu unterstützen.