"Wir nehmen bei Facebook für die Zukunft eine Art innere Entflechtung bei den Daten vor", sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, in Bonn zum Abschluss des sogenannten Facebook-Verfahrens. Das US-amerikanische Unternehmen dürfe "seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen", betonte der Chef der Wettbewerbsbehörde.
Der Umfang, in dem Facebook Daten ohne Einwilligung der Nutzer sammelt, sei "missbräuchlich", teilte das Bundeskartellamt mit. Die Datensammlung betrifft den Angaben zufolge nicht nur konzerneigene Dienste wie WhatsApp oder Instagram, sondern alle Internetseiten, die einen Gefällt-mir-Button von Facebook integriert haben. Daten würden schon dann übermittelt, wenn Facebook-Nutzer diese Internetseite lediglich aufriefen, hieß es. Solche Schnittstellen seien "millionenfach auf deutschen Webseiten und in Apps verbreitet".
Marktanteil von 95 Prozent
Diese Kombination der Datenquellen habe "ganz maßgeblich dazu beigetragen, dass Facebook einen so einzigartigen Gesamtdatenbestand über jeden einzelnen Nutzer erstellen und seine Marktmacht erreichen konnte", unterstrich Mundt. Die Daten seien ein "wesentlicher Faktor für die Dominanz des Unternehmens". Internetnutzer könnten "praktisch nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen".
Facebook hatte den Angaben zufolge im Dezember 2018 weltweit täglich 1,52 Milliarden und monatlich 2,32 Milliarden aktive Nutzer, in Deutschland nutzten 23 Millionen Menschen täglich und 32 Millionen monatlich das soziale Netzwerk. Damit habe das Unternehmen einen tägliche Marktanteil von über 95 Prozent. Andere sozial Netzwerke wie Twitter, YouTube oder Snapchat böten dagegen "nur einen Ausschnitt der Leistungen". Die Annahme eines Monopolisierungsprozesses liege deswegen nahe.
Hier will das Bundeskartellamt eingreifen. Die Behörde schreibt vor, dass die Nutzer des sozialen Netzwerks der Zuordnung ihrer Daten von anderen Onlineseiten zu ihrem Facebook-Konto künftig ausdrücklich zustimmen müssen. Das betrifft sowohl zum Facebook-Konzern gehörenden Dienste wie der Messengerdienst WhatsApp und das soziale Netzwerk Instagram wie auch die Daten von Drittwebseiten anderer Unternehmen. Fehlt es bei den Daten von den konzerneigenen Diensten und externen Internetseiten an der Einwilligung, kann Facebook die Daten nur noch sehr stark eingeschränkt sammeln und dem Nutzerkonto zuordnen, wie die Behörde erklärte.
Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist noch nicht rechtskräftig. Facebook hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Beschwerde einzulegen, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.