"Es besteht auch das Risiko, dass der individuelle Schutzbedarf eines Menschen nicht erkannt wird und er in eine Situation abgeschoben wird, in der Gefahr für Leib und Leben droht." Deshalb lehne Amnesty dieses Konzept grundsätzlich ab. Gerade in den Maghreb-Staaten habe die Organisation etliche Menschenrechtsverletzungen dokumentiert, die asylrelevant seien, wie zum Beispiel Folter, die Unterdrückung der politischen Opposition und die Verfolgung homosexueller Menschen.
Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch über einen Gesetzentwurf beraten, der Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten einstuft. Als solche werden Länder gelistet, aus denen viele Asylbewerber kommen, in denen nach Ansicht der Bundesregierung aber generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist. Im Moment fallen in diese Kategorie alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien.
Der Bundestag hatte bereits im Mai 2016 beschlossen, die drei Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern zu erklären. Das Gesetz scheiterte im März 2017 aber am Widerstand der von Bundesländern mit Regierungsbeteiligung der Grünen. Aus dem Maghreb kommen nach offiziellen Angaben rund zwei Prozent der Asyl-Antragsteller.