1. Beteiligung Betroffener
Betroffene sind zu beteiligen. Ihre Erfahrung wird gebraucht, bei allem, was im Bereich Aufarbeitung und Prävention neu auf den Weg gebracht wird.
2. Individuelle Aufarbeitung
Im Rahmen der individuellen Aufarbeitung müssen alle Landeskirchen auf unabhängige Kommissionen zugreifen können, die in Verantwortung gegenüber den einzelnen Betroffenen Anerkennungsleistungen materieller wie immaterieller Art erarbeiten.
3. Institutionelle Aufarbeitung
Die Aufarbeitung des Vergangenen ermöglicht gute Prävention jetzt. In einem gestuften Verfahren wird eine externe wissenschaftliche Gesamtstudie der Evangelischen Kirche in Deutschland vorgenommen, die die systemisch bedingten Risikofaktoren speziell der evangelischen Kirche analysiert. Dabei ist die besondere Gefährdung von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. In der Konsequenz der Analyse wer-den wissenschaftlich begründete Empfehlungen zur Optimierung verbindlicher Standards für Prävention, Intervention, Aufarbeitung und Hilfen entwickelt.
4. Dunkelfeldstudie
Eine wissenschaftliche Studie soll das sogenannte Dunkelfeld sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie ausleuchten.
5. Unabhängige zentrale Ansprechstelle der EKD: Bitte melden Sie sich!
Von Betroffenen ist vielfach eine mangelnde Auffindbarkeit von kirchlichen Beratungs- und Hilfsangeboten kritisiert worden. Die EKD wird daher als unterstützendes Angebot eine unabhängige und zentrale Anlaufstelle etablieren, die fachlich qualifiziert eine Art Lotsenfunktion wahrnimmt, um Betroffene an die jeweiligen landeskirchlichen Zuständigkeiten zu vermitteln. Dies ersetzt nicht die bestehenden kirchlichen Ansprechstellen in den Landeskirchen. Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden sich unter www.hinschauen-helfen-handeln.de.
6. Beauftragtenrat
Zur intensiven Begleitung durch die Leitungsebene hat die Kirchenkonferenz einen fünfköpfigen "Beauftragtenrat zum Schutz vor sexualisierter Gewalt" eingesetzt, bestehend aus drei Bischofspersonen, einer leitenden Juristin und einem leitenden Juristen.
7. Unabhängiger Beauftragter für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs
Die Evangelische Kirche in Deutschland setzt auf ein konstruktives Miteinander mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Seine Anlauf-, Ansprech- und Lotsenfunktion und seine Expertise sind für systemische Analysen unverzichtbar.
8. Zentrale Meldestellen in den Landeskirchen
Die Evangelische Kirche in Deutschland wirkt auf eine rechtliche Regelung für eine Meldepflicht für kirchliche Mitarbeitende bei zureichenden Anhaltspunkten für Fälle von Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt in den Landeskirchen hin.
9. Stärkung der Konferenz für Prävention, Intervention und Hilfe
Die Vermittlungsfunktion der Konferenz für Prävention, Intervention und Hilfe bei Fällen der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (PIHK) zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und den Landeskirchen wird insbesondere bei der Konzeption der Aufarbeitungsprozesse gestärkt.
10. Diakonie
Die Aufarbeitung durch systemische Analysen erfolgt in verbindlicher Zusammenarbeit mit der Diakonie.
11. Seelsorgegeheimnis
Das Seelsorgegeheimnis ist für jedes seelsorgerliche Handeln konstitutiv. Jedoch kann es in dem Falle, in dem erlittene Gewalt anvertraut wird, auch geboten sein, gemein-sam mit der Klientin bzw. dem Klienten behutsam zu klären, ob die Seelsorgerin oder der Seelsorger von der Schweigepflicht entbunden werden soll. Deshalb ist in der Aus-bildungspraxis nicht nur von Theologinnen und Theologen darauf hinzuwirken, dass bei Wahrung des Seelsorgegeheimnisses im Kontext sexualisierter Gewalt sensibel und professionell verfahren wird.
Die Synode bittet außerdem den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland, auf der 6. Tagung der Synode im Jahr 2019 in Dresden über den Stand der Umsetzungen zu berichten.