Es gebe bis heute einen politischen Meinungskampf darüber, wie man den Handlungsspielraum nutzt, um auch humanitäre Migration zuzulassen, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), am Montag im Petitionsausschuss des Bundestags. Darüber könne man "trefflich streiten", sagte er und betonte zugleich: "Was wir nicht akzeptieren können, ist, dass man Rechtsbruch vorwirft", sagte er.
Krings erläuterte, bereits vorher habe es illegale Migration nach Deutschland gegeben, und die Bundesrepublik habe das sogenannte Selbsteintrittsrecht wahrgenommen. Gemeint ist damit die Übernahme der Zuständigkeit für einen Asylbewerber, für dessen Verfahren eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig ist. Krings wies auch den Begriff der Grenzöffnung zurück. Die Grenzen im Schengenraum seien schon vor 2015 offen gewesen. Teilweise seien sie danach "geschlossen", konkret an drei Grenzübergängen nach Österreich stationäre Kontrollen erst eingeführt worden.
"Mir ist vollkommen klar, dass das von der Quantität eine nicht akzeptable Größenordnung an illegaler Migration war", sagte Krings mit Blick auf das Jahr 2015, in dem nach Angaben des Ministeriums 890.000 Asylsuchende nach Deutschland kamen. Von der Qualität des Zustands an der Grenze sei es aber nichts Neues gewesen, sagte er.
Krings beantwortete als Vertreter der Bundesregierung im Ausschuss Fragen der Abgeordneten. Der Petitionsausschuss behandelte am Montag in öffentlicher Sitzung in Berlin die "Gemeinsame Erklärung 2018". Ein Kreis um die Initiatorin, die frühere CDU-Abgeordnete Vera Lengsfeld, fordert darin, "Rechtmäßigkeit an den Grenzen wiederherzustellen". Die Petition richtet sich gegen eine vermeintliche illegale Masseneinwanderung. Als Petentin beantwortete Lengsfeld ebenfalls Fragen der Abgeordneten. Als Unterstützung war zudem Mitinitiator Henryk M. Broder in den Ausschuss gekommen.