Bayern schützt Pflege-Azubis künftig vor Abschiebung

Bayern schützt Pflege-Azubis künftig vor Abschiebung
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat für ausländische Pflegehelferschüler einen Abschiebeschutz erlassen. Für abgelehnte Asylbewerber, die eine Ausbildung als Pflegehelfer machen, sei die sogenannte 3+2-Regelung ausgeweitet worden, sagte Herrmann der Tageszeitung "Welt" (Samstag).

Man habe den Ausländerbehörden im Freistaat entsprechende Regelungen an die Hand gegeben, erläuterte er. Durch die 3+2-Regelung können auch abgelehnte Asylbewerber eine Ausbildung beginnen und dann mindestens zwei Jahre in ihrem erlernten Beruf arbeiten, ehe sie das Land verlassen müssen. Die rein schulische Ausbildung im Pflegebereich war bislang nicht Teil der Regelung.

Herrmann sagte, Bayern setze mit dieser neuen und sofort gültigen Maßgabe vorab eine Forderung des Koalitionsvertrages um. Eine entsprechende Regelung des Bundes lasse noch auf sich warten. Diese Regelung sei aber kein Beitrag zu einem "Spurwechsel" für abgelehnte Asylbewerber, wie ihn SPD, Grüne und Teile der CDU anstreben. "Wenn 'Spurwechsel' ein dauerhaftes Verfahren bedeutet, das den beliebigen Wechsel vom Asylverfahren in ein Einwanderungsverfahren ermöglicht, lehnen wir das ab", sagte der Innenminister: "Asylgesetze sind nicht dazu da, den Fachkräftebedarf zu decken."



Vor kurzem hatte es eine Debatte über die Abschiebung einer Altenpflege-Schülerin aus der Ukraine gegeben, die zu Unrecht in ihre Heimat zurückgebracht wurde. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte der Klage der Frau gegen ihre Abschiebung Ende Juli stattgegeben, zwei Wochen zuvor war sie abgeschoben worden. Die Ukrainerin hatte ihre Klage gegen die Ausweisung mit ihrer Ausbildung zur staatlich anerkannten Altenpflegerin begründet, die sie im Jahr 2016 begonnen hat und die drei Jahre dauert. Die Zentrale Ausländerbehörde der Regierung von Mittelfranken hatte die Frau nach dem Urteil am 11. August zurück nach Deutschland geholt.