Für die Kirchengemeinden werde es zudem mühsamer, 18 Monate lang für die Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge zu sorgen, erklärte Rekowski, der auch Vorsitzender der Kammer für Migration und Integration der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist. "Jedes einzelne Kirchenasyl erinnert den Rechtsstaat daran, dass er seine Praxis noch einmal überprüfen muss", sagte der rheinische Präses. Ein souveräner Rechtsstaat könne damit auch souverän umgehen. Die gestiegene Zahl der Kirchenasyle bezeichnete Rekowski mit Blick auf die insgesamt höheren Antragszahlen in Deutschland als einen nicht nennenswerten Anstieg. Zurzeit befinden sich nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche knapp 890 Menschen in rund 550 Kirchenasylen.
Seit August gelten nach einem Erlass des Bundesinnenministeriums an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für das Kirchenasyl strengere Regeln. Dazu zählt eine Verlängerung der Frist für bestimmte Kirchenasylfälle von sechs auf 18 Monate. Die strengeren Regeln sollen etwa gelten, wenn kein kirchlicher Antragsteller benannt ist, nicht rechtzeitig ein Dossier beim Bundesamt eingeht oder der Betreffende trotz nachmaliger Prüfung und Ablehnung im Kirchenasyl bleibt.
Bei der Fristverlängerung beruft sich das Ministerium auf die Regelung in der Dublin-Verordnung, die dies für Personen erlaubt, die als flüchtig gelten. In den Reihen der Kirchen stieß das auf Kritik. Die Menschen seien nicht flüchtig, sondern deren Aufenthaltsort bekannt, heißt es.