Kinderschutzverbände fordern Recht auf Anwalt für Kinder

Kinderschutzverbände fordern Recht auf Anwalt für Kinder
Als Konsequenz aus dem Staufener Missbrauchsfall fordern Kinderschutzverbände mehr Rechte für Kinder in Gerichtsverfahren und höhere Strafen für Täter. Minderjährige müssten an allen Verfahren, die sie betreffen, beteiligt werden, sagte der Vizepräsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Christian Zainhofer, den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (Samstag). "Wir wollen, dass das Recht des Kindes auf einen Anwalt gesetzlich abgesichert wird." Bislang könnten Familiengerichte einen Beistand für das Kind bestellen, seien aber nicht dazu verpflichtet.

"Es kann nicht sein, dass Gerichte über die Rückführung von Kindern entscheiden, ohne die betroffenen Kinder anzuhören", sagte Zainhofer. Im Staufener Missbrauchsfall hatte das Amtsgericht Freiburg 2017 bei der Entscheidung über eine Inobhutnahme darauf verzichtet, den Jungen im Prozess anzuhören und ihm einen Verfahrensbeistand zur Seite zu stellen. Das Kind kam zurück zu seiner Mutter und ihrem Lebensgefährten, die ihn jahrelang missbrauchten. Das Landgericht Freiburg verurteilte die Mutter am Dienstag zu zwölfeinhalb Jahren Haft, den Mann zu zwölf Jahren mit anschließender Sicherheitsverwahrung.



Der Kinderschutzbund fordert zudem eine bessere Qualifikation von Familienrichtern. "Kenntnisse des materiellen Familienrechts und des Familienverfahrensrechts wären dafür eine gute Voraussetzung, sind aber bis heute keine Pflicht", kritisierte Zainhofer. Auch die Deutsche Kinderhilfe forderte, für Familienrichter künftig konkrete Qualifikationen vorzuschreiben. "Im Sinne des Kindeswohls müssen sie fit sein in Sozialpädagogik, Psychologie, Risikoeinschätzung und Gefahrenabwehrrecht", sagte der Vorstandsvorsitzende Rainer Becker. Ebenso brauche es qualifizierte Kräfte bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Jugendämtern. "Die Sozialen Dienste der Jugendämter sind ausgeblutet: zu unerfahrenes Personal, zu wenig Leute, zu hohe Fallzahlen."

Becker forderte zudem härtere Strafen für Kindesmissbrauch. "Wer einen Ladendiebstahl begeht, riskiert bis zu fünf Jahre Haft; wer sich Kinderpornografie verschafft, dem drohen maximal drei Jahre", sagte er. "Dieses eklatante Missverhältnis muss beseitigt werden."