Ein Begrüßungskomitee werde Svitlana K. am Samstag am Flughafen Nürnberg in Empfang nehmen, kündigte Pfarrer Bernd Popp von der Fürther Kirchengemeinde St. Martin an. In der Gemeinde waren die Frau, ihr Mann und die Tochter im Jahr 2016 für zwei Monate im Kirchenasyl.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte der Klage der Ukrainerin gegen ihre Abschiebung Ende Juli stattgegeben. Sie hatte diese mit ihrer Ausbildung zur staatlich anerkannten Altenpflegerin begründet, die sie im Jahr 2016 begonnen hat und die drei Jahre dauert. Mit dem Beschluss sei nun auch geklärt, "dass alleine eine Ausbildung oder Beschäftigung ein Aufenthaltsrecht gibt", sagte ihr Anwalt. In der Entscheidung übte der Senat Kritik wegen einer "unübersichtliche Aktenführung" an der Zentralen Ausländerbehörde. Dies sei bereits in mehreren anderen Verfahren festgestellt worden.