Ein Jahr nach dem Urteil des brandenburgischen Oberlandesgerichts über öffentliche Hinweisschilder für "Nudelmessen" der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" in Templin ist weiter offen, wann sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall befasst. "Das Verfahren ist in Bearbeitung", sagte ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Karlsruhe: "Ein Termin für die Veröffentlichung einer Entscheidung ist derzeit nicht absehbar."
In Templin hängen seit geraumer Zeit vier Hinweisschilder für "Nudelmessen", die den klassischen Gottesdiensthinweisen der Kirchen ähneln. Das brandenburgische Oberlandesgericht hatte Anfang August 2017 entschieden, dass dies nicht zulässig sei (Az.: 4 U 84/16). Die humanistisch ausgerichtete satirische "Spaghettimonster"-Kirche will das Urteil vom höchsten deutschen Gericht überprüfen lassen. Das Verfassungsgericht muss zunächst festlegen, ob der Fall zur Entscheidung angenommen wird.
Die vier Schilder würden bis zu einer abschließenden Gerichtsentscheidung weiter an den Ortseingängen hängenbleiben, sagte Bürgermeister Detlef Tabbert (Linke) dem epd am Freitag in Templin. Im Fall einer Niederlage der "Spaghettimonster"-Kirche vor dem Bundesverfassungsgericht müssten sie jedoch abgeschraubt und gegebenenfalls neue Standorte gesucht werden.
Mit einem weiteren Rechtsstreit darüber, ob ein Mitglied der "Spaghettimonster"-Kirche im Personalausweis Anspruch auf ein Passbild mit Piratentuch als Kopfbedeckung hat, will sich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in den kommenden Wochen befassen (Az.: OVG 5 N 32.15). Über den Ende 2015 in dem Verfahren vom Kläger gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung soll im dritten Quartal 2018 entschieden werden, sagte eine Gerichtssprecherin dem epd in Berlin. Die Vorinstanz hatte den Antrag des Templiners Rüdiger Weida auf ein Passbild mit Kopfbedeckung abgelehnt.
Das brandenburgische Oberlandesgericht hatte vor einem Jahr eine Anerkennung der "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" als Weltanschauungsgemeinschaft abgelehnt. Der Verein vertrete "kein umfassend auf die Welt bezogenes Gedankensystem im Sinne einer Weltanschauung", urteilte das Gerichts in Brandenburg an der Havel. Die "Spaghettimonster"-Anhänger hätten deshalb nicht die gleichen Rechte wie Religionsgemeinschaften und damit auch kein Recht, Hinweisschilder für wöchentliche "Nudelmessen" am Ortseingang von Templin aufzustellen.