Trotz zahlreicher Untersuchungsausschüsse sei eine nachprüfbare Dokumentation einer systematischen Fehlersuche nicht bekannt. Bundesregierung und Bundestag seien den Hinterbliebenen der zehn Mordopfer nach dem Urteil aber Aufklärung schuldig.
Das Münchner Oberlandesgericht hatte im Prozess gegen den sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) am Mittwoch die 43 Jahre alte Hauptangeklagte Beate Zschäpe wegen Mordes in zehn Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht verurteilte zudem die Mitangeklagten Ralf Wohlleben, Holger G., André E. und Carsten S. zu mehrjährigen Haftstrafen. Die rechtsextrem motivierte Mordserie des NSU war 2011 aufgedeckt worden. Kritiker bemängelten nach dem Urteil, dass die Rolle der Verfassungsschutzbehörden und die Verstrickung von sogenannten V-Leuten in dem fünfjährigen Gerichtsverfahren weitgehend ungeklärt geblieben sei.
Den Taten von Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Zschäpe fielen zwischen 2000 und 2007 nach Behördenerkenntnissen in acht Städten neun Menschen mit Migrationshintergrund und eine Polizistin zum Opfer. Zschäpe stand als einzige Überlebende des Trios vor Gericht, ebenso wie vier Helfer der Gruppe. Böhnhardt und Mundlos hatten sich 2011 auf der Flucht vor der Polizei das Leben genommen.