"In Kirchengemeinden ist das Interesse natürlich auch groß, weil Public Viewing für ein Gemeinschaftsgefühl sorgt", sagte Schilcher. Die Gesamtzahlen der unter anderem auch von Firmen, Organisationen, Vereinen und Kneipen beantragten Lizenzen für das öffentliche Zeigen der Spiele sollen aber erst zum Start der Fußball-WM ausgewertet werden. "Wobei Anmeldungen während der gesamten Dauer der Fußball-WM möglich sind, etwa wenn jemand nur eine Lizenz für ein einzelnes Spiel beantragen möchte", betonte Schilcher.
Auf die Frage vieler Fußball-Fans, warum für das Public Viewing zur Fußball-WM überhaupt Geld an die Gema gezahlt werden muss, erklärte die Expertin: "Weil die Fußball-WM sehr stark von Musik begleitet wird. Das ganze Event ist mit Fußball-Hymnen, Party- oder Werbemusik verbunden, für deren öffentliche Wiedergabe die Urheber und Interpreten rechtmäßig Geld erhalten." Hinzu kämen die Beiträge von Journalisten, die ebenfalls Rechte an ihrem gesprochenen Wort haben.
Sondertarif für Kirchengemeinden
Die Gema nehme die Rechte gebündelt für diese drei Gruppen wahr - nämlich für die Musikurheber, die ausübenden Musiker und die Journalisten - und biete eine Lizenz aus einer Hand an. Das eingenommene Geld werde an die Musiker und Journalisten für die Nutzung ihrer Werke weitergeleitet.
Evangelische Kirchengemeinden, die WM-Spiele öffentlich zeigen wollen, erhalten den Angaben zufolge generell über einen bestehenden Gesamtvertrag mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) einen Nachlass auf den Gema-Tarif von 20 Prozent. "Zum einen gibt es einen Sondertarif, mit dem alle Spiele angeschaut werden können. Dieser beträgt gut 85 Euro für die gesamte Fußball-WM in Veranstaltungsräumen bis zu 200 Quadratmetern", sagte Schilcher. Bis 400 Quadratmeter Raumgröße wären es gut 170 Euro inklusive Nachlass.
Zum anderen gebe es den Tarif für ein Einzelspiel, dieser betrage für bis zu 150 Zuschauer gut 27 Euro für die Gemeinden. Diese Lizenzen gelten für Public Viewing ohne Veranstaltungscharakter, also wenn unter anderem kein Eintrittsgeld anfällt. Wenn das Public Viewing als Veranstaltung mit Rahmenprogramm und Einritt beworben wird, dann falle dies unter den Veranstaltungstarif.