Ursprünglich sollte die Anpassung an Landesrecht mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfolgen, was aber nicht gelungen war. Die Berliner Senatskanzlei war allerdings im Vorfeld Befürchtungen entgegengetreten, dass die Verzögerung negative Auswirkungen auf die Arbeit von Journalisten in der Hauptstadt haben könnte.
Die am vergangenen Freitag (25. Mai) in Kraft getretene EU-Verordnung normiert strenge Datenschutz-Standards, die umfangreiche Transparenz- und Auskunftspflichten für Unternehmen und andere Institutionen mit sich bringen. Artikel 85 der Verordnung enthält den Auftrag an die Mitgliedsstaaten, den Datenschutz "mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, einschließlich der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken" in Einklang zu bringen. Damit soll gesichert werden, dass beispielsweise Prominente, die von Berichterstattung betroffen sind, bei Redaktionen keine Auskunft über die Quellen verlangen können.
Journalisten- und Presseverlegerverbände hatten bereits im Vorfeld der Abstimmung ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck gebracht. Zwar sei die Beibehaltung des sogenannten Medienprivilegs zu begrüßen, ebenso wie die Streichung der Pflicht zur Meldung etwaiger Datenschutzverstöße an die Aufsichtsbehörden. Im Widerspruch dazu stehe jedoch, dass weitere Vorschriften über Maßnahmen staatlicher Aufsichtsbehörden nicht ebenso deutlich von der Anwendbarkeit auf die Redaktionsarbeit ausgenommen seien.