Acht davon seien positiv beschieden worden. In zwei Fällen erfolgte den Angaben zufolge eine teilweise Rehabilitierung, weil das zugrundeliegende Urteil auch andere Delikte umfasste.
Zwei der zwölf Fälle wurden nach Angaben der Justizverwaltung an andere Staatsanwaltschaften abgegeben, weil Berlin nicht zuständig war. In einem Fall wurde der Antrag wegen fehlender Glaubhaftmachung abgelehnt, hieß es. Ein Fall sei nicht entschieden worden, weil der Antragsteller zwischenzeitlich starb. Alle Anträge wurden nach Senatsangaben von den früher verurteilten Personen selbst gestellt.
Homosexuelle, die nach 1945 wegen einvernehmlichem Sex verurteilt wurden, können seit Juli vergangenen Jahres rehabilitiert werden. Der Bundestag hatte beschlossen, dass die ergangenen Urteile aufzuheben und die Betroffenen zu entschädigen sind. Der frühere Paragraf 175 im Strafgesetzbuch, der in der Kaiserzeit eingeführt wurde und im Nationalsozialismus die Grundlage für die Verfolgung und Ermordung Homosexueller war, galt auch in der Bundesrepublik und DDR weiter fort.
Nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle wurden in der Bundesrepublik bis 1969 rund 50.000 Männer wegen ihrer Sexualität verurteilt. Dann wurde der Paragraf entschärft, aber erst 1994 komplett abgeschafft. Die Bundesregierung ging zum Zeitpunkt des Gesetzesbeschlusses davon aus, dass maximal 5.000 Homosexuelle, vor allem schwule Männer, von der Neuregelung profitieren. Sie erhalten eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro, wenn das Urteil aufgehoben wird. Haftstrafen werden mit 1.500 Euro pro Jahr entschädigt.