Auch Verweise auf den Maßregelvollzug sollen den Angaben nach aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden. Die öffentlich-rechtliche Unterbringung betreffe nur einen kleinen Kreis von Menschen mit psychischen Erkrankungen, stellte Schreyer fest. Sie könnten durch richterliche Anordnung in ein Krankenhaus gebracht werden, wenn sie sich und andere gefährden.
Gegen die Pläne zum Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz waren Verbände und Betroffene Sturm gelaufen. Sie kritisierten, der Entwurf helfe psychisch Kranken nicht, sondern fördere die Angst der Betroffenen vor der Psychiatrie und stempele sie zu potenziellen Straftätern ab. Das Gesetz konzentriere sich zu stark auf die Aspekte der Gefahrenabwehr und Sicherheit und zu wenig auf die für die Erkrankten nötigen Hilfsangebote und Hilfestellungen, erklärten unter anderem Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie und Betroffenenverbände. Positiv werteten sie nur, dass nach dem Gesetzentwurf ein flächendeckendes Krisennetzwerk geschaffen werden soll.