Zwar würden die Jobcenter auch weiter Zahlungsbescheide verschicken, doch die Gelder bis auf weiteres nicht einziehen, sagte ein Ministeriumssprecher. Der Fachbegriff hierfür lautet "befristete Niederschlagung".
Der Streit über die Rückzahlungen beschäftigte schon mehrfach die Gerichte. Hintergrund sind Bürgschaften, die Initiativen, Kirchengemeinden und Einzelpersonen 2014 und 2015 für syrische Flüchtlinge übernommen haben - in der Annahme, dass diese Verpflichtungen nur wenige Monate bestehen.
Die Jobcenter schickten Rechnungen für Hilfen zum Lebensunterhalt, die die Flüchtlinge vom Staat empfangen hatten. Dabei kommen oft Beträge von mehreren Tausend Euro zusammen. Schätzungen zufolge sind allein 2013/2014 rund 7.000 Deutsche Verpflichtungen für Syrer eingegangen, die nach Deutschland kommen wollten.
Die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen waren davon ausgegangen, dass die entsprechenden Bürgschaften nur auf wenige Monate befristet sind. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts setzte aber inzwischen längere Fristen fest. Die Bürgen müssen demnach auch dann noch für ihre Schützlinge aufkommen, wenn diese ihre Asylverfahren längst erfolgreich durchlaufen haben.
Jetzt muss sich erneut das Bundesverwaltungsgericht mit den umstrittenen Bürgschaften befassen. Laut Ministerium hat das Jobcenter Bonn dem Leipziger Gericht eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des OVG Münster zur Haftungsdauer einer Verpflichtungserklärung vorgelegt. Bis diese Entscheidung vorliegt, müssen keine Zahlungen erfolgen.
Die niedersächsische Migrationsbeauftragte Doris Schröder-Köpf (SPD) begrüßte die vom Bundesarbeitsministerium getroffene Zwischenlösung. Die Regelung erleichtere die akute Situation betroffener ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer und auch Kirchengemeinden, die sich für Menschen in Not eingesetzt hätten, sagte die Politikerin am Montag in Hannover.