Die im Kloster Möllenbeck bei Rinteln tagende Synode beschloss am Freitag einstimmig ein entsprechendes Gesetz. Auch in der pfälzischen Landeskirche könnte das Urteil künftig die Einstellungspraxis ändern. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am Dienstag entschieden, dass beim Verlangen einer Kirchenmitgliedschaft als Voraussetzung für die Arbeit in einer kirchlichen Einrichtung "objektiv" ein direkter Zusammenhang zwischen der Konfession und der Tätigkeit bestehen müsse. Dies müsse im Einzelfall zudem gerichtlich überprüfbar sein, urteilten die Richter in Luxemburg.
Mit dem neuen Gesetz erfülle die reformierte Kirche die Forderungen des EuGH, sagte der Leitende Kirchenjurist, Helge Johr. Doch seien in der reformierten Kirche die Anforderungen an Stellenbewerber bereits in der Vergangenheit locker gehandhabt worden. Wo es sinnvoll erschien, seien ausnahmsweise auch Menschen anderer Konfession eingestellt worden. Zur Evangelisch-reformierten Kirche mit Sitz in Leer gehören rund 175.000 Mitglieder in 145 Gemeinden zwischen Ostfriesland und Allgäu.
Im neuen Gesetz gelte weiter der Grundsatz, dass Stellen in der Verkündigung, der Seelsorge und der Bildung nur mit evangelisch-reformierten oder anderen evangelischen Bewerbern besetzt werden können, sagte Johr. Neu sei hingegen, dass in anderen Arbeitsfeldern nun auch Kandidaten anderer Glaubensrichtung oder Konfessionslose angestellt werden könnten. Die Entscheidung liege im Ermessen der Einrichtungen. Allerdings müsse dies die Stellenbeschreibung zulassen, und es müsse für die Aufgabe sinnvoll sein.
Auch in der pfälzischen Landeskirche sind rechtliche Schritte ein Thema. In der Kirche seien bereits jetzt etwa fünf Prozent der Angestellten keine Christen, sagte der pfälzische Oberkirchenrat Dieter Lutz. In einem Gesetzentwurf für die im Mai in Kaiserslautern tagende Landessynode sei vorgesehen, die Möglichkeiten, solche Mitarbeiter in der Kirche zu beschäftigen, zu erweitern.