Diakonie verteidigt Bevorzugung von Christen bei Einstellung

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Die evangelischen Wohlfahrtsunternehmen gehören zu den größten Arbeitgebern und bevorzugt Bewerber mit Taufschein, da dieser ein vernünftiges Kriterium, um von seiner Religiosität auszugehen.
Diakonie verteidigt Bevorzugung von Christen bei Einstellung
Diakonie-Vorstand Jörg Kruttschnitt hat das Prinzip verteidigt, evangelische Christen bei der Einstellung von Mitarbeitern in kirchliche Betriebe zu bevorzugen. "Wir wollen in unseren Einrichtungen eine evangelische Prägung, wir wollen diese Gesellschaft evangelisch gestalten", sagte Kruttschnitt dem Evangelischen Pressedienst (epd). Für das protestantische Profil seien dabei nicht nur Pfarrer und Führungskräfte wichtig.
12.04.2018
epd
Phillipp Saure

"Wir evangelische Christen haben die Vorstellung des Priestertums aller Gläubigen", erklärte der für Personal zuständige Vorstand des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung. "Das heißt, dass jeder an seinem Ort diesen entscheidenden Akt der Verkündigung tun kann." So könnten beispielsweise auch ein Gärtner oder eine Reinigungskraft durch ein gutes Wort an einen Hilfebedürftigen das Evangelium verkündigen.

Die Diakonie beschäftigt in Deutschland nach eigenen Angaben mehr als eine halbe Million Mitarbeiter, zum Beispiel Ärzte, Pflegerinnen und Pädagogen. Die evangelischen Wohlfahrtsunternehmen gehören damit zu den größten Arbeitgebern. Kommenden Dienstag urteilt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall, der von der Klage einer konfessionslosen Berlinerin ausging. Sie hatte sich erfolglos auf eine 2012 von der Diakonie ausgeschriebene Stelle beworben. Der EuGH klärt, ob Kirchen und ihre Einrichtungen bei jeder Stelle selbst bestimmen dürfen, ob sie eine Konfession voraussetzen.

Kruttschnitt zufolge ist diese Entscheidungshoheit durch deutsches Verfassungsrecht und den Lissabon-Vertrag der EU geschützt. Davon abgesehen handle die Diakonie selbst pragmatisch. Zum einen sehe das Kirchenrecht seit 2017 ausdrücklich Ausnahmen für konfessionslose oder andersgläubige Mitarbeiter vor, zum anderen seien auch schon zuvor immer wieder Anders- und Nichtgläubige eingestellt worden. "Selbstverständlich kann die Kita in Duisburg-Nord, wo mindestens 60 Prozent muslimische Kinder sind, eine muslimische Erzieherin haben", sagte Kruttschnitt.

Es komme jeweils auf den Einzelfall an, machte der 55-jährige Jurist und Theologe klar. Das betreffe etwa die Frage, ob beim Fehlen geeigneter christlicher Bewerber Anders- oder Nichtgläubige besser zur Diakonie passten. Manchmal könnten Menschen mit einer Religion wie Islam, Judentum oder Buddhismus "ganz viel von dem, was uns wichtig ist, möglicherweise besser nachvollziehen, als Leute, die Religion überhaupt ablehnen".

Auf der anderen Seite schloss Kruttschnitt die Gefahr nicht aus, dass sich Menschen nur evangelisch taufen ließen, um bei der Diakonie bessere Chancen zu haben. Trotzdem sei der Taufschein generell ein vernünftiges Kriterium, um von der Religiosität eines Bewerbers auszugehen: "Den Glauben der Menschen kennt Gott allein."