Ganz exakt lasse sich die Zahl der Rückführungen dieser Gruppe nicht ermitteln, berichtete die Zeitung weiter. Die Zahl habe 2017 höchstens bei 1.428 gelegen, wie aus Antworten der Bundesregierung auf Linkspartei-Anfragen hervorgehe. Obwohl es für schon anderswo anerkannte Flüchtlinge unmöglich sei, in Deutschland einen weiteren Schutztitel zu erhalten, könnten sie gegen ihre Abschiebung klagen, hieß es weiter. Laut dem Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Berlin, Christian Gau, gebe es "inzwischen eine Vielzahl von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, durch die Abschiebungen von Schutzberechtigten nach Italien und andere EU-Länder unterbunden worden sind, insbesondere bei Erkrankten oder Alleinerziehenden".
Häufig werde in den jeweiligen Entscheidungen "auch darauf abgestellt, dass in dem betreffenden Land nicht sichergestellt ist, dass Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte zumindest in den ersten Wochen nach ihrer Ankunft Zugang zu Obdach, Nahrungsmitteln und sanitären Einrichtungen haben", zitierte die "Welt am Sonntag" den Verwaltungsrichter weiter. Gau sagte, es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass in anderen Staaten anerkannte Schutzberechtigte, die sich unerlaubt in Deutschland aufhalten, in ihren Aufnahmestaat zurückgebracht werden müssten: "Schon deswegen, weil die Verhinderung des sogenannten asylum shopping eines der Ziele des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist". Die Realität sehe jedoch anders aus.