Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre sei zu befürchten, dass es mit Ermahnungen und Geldstrafen nicht mehr getan sei, sagte Schuster. Vorstellbar sei bei islamistisch motivierten Antisemitismus zudem eine Umkehr der Beweislast, wie es in Großbritannien seit einiger Zeit praktiziert wird. Dort müssen dem Zeitungsbericht zufolge Täter bestimmter Vergehen beweisen, dass ihre Verbrechen nicht antisemitisch motiviert waren. Auf die entsprechende Frage antwortete Schuster, er kenne die Details der britischen Gesetzgebung nicht, könne sich aber vorstellen, "dass dieses Gesetz eine Möglichkeit wäre, Antisemitismus einzudämmen". Wichtig sei doch, dass antisemitische Straftaten als solche erkannt werden, betonte Schuster. "Daher wünsche ich mir, dass die Antisemitismus-Definition, die von der Bundesregierung verabschiedet wurde, in der Rechtsprechung konsequent angewendet wird", sagte er.
Das jüdisch-muslimische Gespräch bezeichnete der Präsident des Zentralrats als nach wie vor wichtig. Trotzdem liege die Verantwortung eindeutig bei den muslimischen Verbänden. "Noch immer gibt es zu viele Moscheen in Deutschland, in denen die westlichen Werte, der bundesdeutsche gesellschaftliche Konsens eben nicht gelebt und vertreten werden und in denen Hass auf Juden und auf Israel gepredigt wird", sagte Schuster. "Wenn dieser Missstand nicht behoben wird, wird auch das längste und intensivste interreligiöse Gespräch wenig bringen."