Die jüdische Gemeinschaft in Deutschland betrachte das neue Gesetz mit tiefer Sorge und hoffe, dass es in dieser Form nicht in Kraft trete, heiße es dort. Schuster weise klar darauf hin, dass die "deutschen Konzentrations- und Vernichtungslager Zentrum der nationalsozialistischen Mordmaschinerie waren". Sie als "polnisch" zu titulieren, sei daher nach Überzeugung von Schuster zwar vollkommen inakzeptabel, zumal viele jüdische Polen ihr Leben dem "heldenhaften Einsatz" polnischer Bürger verdankten, heißt es.
Das Gesetz sei jedoch nach Einschätzung von Schuster viel zu vage formuliert und daher geeignet, jede Person zu bestrafen, die von Untaten polnischer Bürgerinnen und Bürger berichte, heißt es weiter: "Dies kann vor allem Schoa-Überlebende betreffen, die von ihrem Schicksal berichten." Während der NS-Zeit habe es auch in Polen Menschen gegeben, die sich unehrenhaft verhalten hätten.
Das neue polnische Holocaust-Gesetz sieht unter anderem Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Haft vor, wenn jemand "öffentlich und entgegen den Fakten" dem polnischen Volk oder Staat die Verantwortung oder Mitverantwortung für vom "Dritten Reich" begangene Nazi-Verbrechen zuschreibt.