Welker habe am Dienstag in einem Verfahren vor dem Bad Dürkheimer Amtsgericht eine entsprechende Erklärung abgegeben, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd). Welker hatte im ARD-Magazin "Kontraste" gesagt, Opfer der Nationalsozialisten seien auch deutsche Bürger gewesen, nicht nur jüdische. Mit einem Eilantrag hatte ein Mann den Bürgermeister auf Unterlassung dieser Aussage verklagt.
Das Gericht habe in der Sache nicht entscheiden müssen, sagte die Sprecherin. Welker habe erklärt, er werde diese Aussage sowieso nicht wiederholen. Das Gericht werde nun nur noch entscheiden, wer die Kosten des Verfahrens tragen müsse. Diese Entscheidung werde am 14. Februar verkündet.
In dem Interview des ARD-Magazins hatte Welker gesagt, im Klang der umstrittenen Glocke höre er die Menschen, die unter der NS-Zeit gelitten hätten. Deshalb sei die 1934 gegossene Glocke für ihn ein Mahnmal, das hängen bleiben sollte. Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hatte dem Bürgermeister daraufhin in Bezug auf die Glockenaufschrift "Alles fuer's Vaterland - Adolf Hitler" vorgeworfen, die Opfer zu verhöhnen. Er zitierte Welker mit dem Satz: "Ich höre die Opfer, das waren auch deutsche Bürger, also nicht nur die jüdischen." Solch eine Unterscheidung entspreche der Nazi-Ideologie, kritisierte der Zentralrats-Präsident.
Welker entgegnete, seine Aussage habe sich auf seine Zeit als Pfarrer in Herxheim bezogen. Er habe viele Menschen beerdigt, die früher unter den Nationalsozialisten gelitten hätten. Da alle Herxheimer Juden bereits in den 1920er Jahren aus dem Ort weggezogen seien, habe er in diesem Zusammenhang von Deutschen gesprochen. Gleichzeitig habe er aber auf den Völkermord an den Juden verweisen wollen, sagte Welker. Der Vorwurf, er wolle andeuten, die Juden seien keine deutschen Bürger gewesen, sei falsch. Generell lägen ihm solche Unterscheidungen fern.
Dem epd sagte Welker, dass am 26. Februar eine öffentliche Gemeinderatssitzung zur Glocke stattfinden werde. Diskussionsgrundlage werde das Gutachten der Glockensachverständigen der pfälzischen Landeskirche, Birgit Müller, sein. Dessen Ergebnis werde wie auch die Beschlussvorlage erst in der Sitzung bekanntgegeben.