Der MDS koordiniert die Arbeit der bundesweit 15 Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK), die für die Prüfung der Pflegebedürftigkeit bei gesetzlich Versicherten zuständig sind. 2017 führten die Gutachter der MDK rund 1,6 Millionen Pflegebegutachtungen nach dem neuen Begutachtungsverfahren durch, das seit Januar 2017 gilt. Der Anteil der Widersprüche lag laut MDS bei rund 6,8 Prozent.
Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Ingrid Fischbach (CDU), kritisierte, dass "valide und umfassende Daten darüber, wie oft Kranken- und Pflegekassen Anträge ablehnen oder erst nach einem Widerspruch genehmigen" der Allgemeinheit "bisher nicht zur Verfügung" stünden. "Für viele Patienten und Pflegebedürftigen sind die Entscheidungen der Kranken- und Pflegekassen nicht transparent genug, sie werden oft sogar manchmal als willkürlich wahrgenommen", sagte Fischbach der Zeitung. Bislang gibt der MDS die Widerspruchszahlen nur auf Nachfrage bekannt.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz widersprach der Kritik Fischbachs. "Nie waren Entscheidungen des MDK transparenter als heute. Die Überprüfung, ob der Gutachter alles richtig gemacht hat, lässt sich deutlich leichter nachvollziehen, als früher im alten System", sagte Vorstand Eugen Brysch am Sonntag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Stiftung empfiehlt, im Zweifelsfall einen Widerspruch einzulegen. "Die Fakten zeigen: Widerspruch lohnt sich", sagte Brysch. Für den Antragsteller sei dieser kostenlos.
Seit 1. Januar 2017 zählen bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit nicht nur körperliche Einschränkungen. Neu ist, dass bei der Begutachtung nun auch berücksichtigt wird, ob Menschen aufgrund psychischer Probleme oder Demenz Hilfe brauchen. Die bisher geltenden drei Pflegestufen wurden abgeschafft, Patienten werden nun in einen von fünf Pflegegraden eingestuft.