Zugleich stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Pfarrerin Susanne Karmeier ein. Das Anschalten der Kirchenglocken sei wegen der Besetzung gerechtfertigt gewesen und werde nicht als gefährliche Körperverletzung gewertet, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dortmund, Henner Kruse, am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Neonazis hatten am 16. Dezember 2016 den in der Adventszeit geöffneten Kirchturm in der Dortmunder Innenstadt besetzt. Sie hängten nach Polizeiangaben ein Banner an die Brüstung, zündeten Feuerwerkskörper und skandierten Parolen. Die Gemeinde schaltete als Zeichen des Protests die Kirchenglocken ein. Die Polizei beendete die Besetzung.
Der Dortmunder "Rechten"-Politiker Michael Brück, der selbst nicht an der Besetzung beteiligt war, stellte laut Staatsanwaltschaft später Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Turmbesetzer hätten sich nicht die Ohren zuhalten können, als sie mit gefesselten Händen abgeführt wurden, argumentierte er.
Die Staatsanwaltschaft stellte nun das Ermittlungsverfahren gegen Pfarrerin Karmeier ein. Besucher der Aussichtsplattform würden durch Schilder darauf hingewiesen, dass es laut schlagende Glocken gebe, erklärte Staatsanwalt Kruse. Die Pfarrerin habe zudem keinen Einfluss darauf gehabt, ob sich die Besetzer die Ohren zuhalten konnten. Allerdings läuft deswegen nach seinen Worten noch ein Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Polizisten.
Die acht Rechtsextremisten, die den Kirchturm besetzt hatten, werden den Angaben zufolge wegen Hausfriedensbruchs und Nötigung angeklagt. Sie hätten durch die Besetzung des Turms und die Verbarrikadierung der Türen andere Besucher daran gehindert, die Aussichtsplattform zu betreten, erklärte Kruse. Drei weiteren Neonazis, die vor der Kirche Flugblätter verteilt hatten, wirft die Staatsanwaltschaft Beihilfe vor.