Bei dem Verfahren geht es um kritische Äußerungen des katholischen Sekten- und Weltanschauungsbeauftragten Eckhard Türk, der vor einer Großveranstaltung des Vereins in Mainz im April 2016 zwei Interviews gegeben hatte. Das International Youth Fellowship (IYF) fühlte sich durch die Berichte im SWR-Fernsehen und in der "Mainzer Allgemeinen Zeitung" in die Nähe gefährlicher Sekten gerückt und dadurch diskriminiert (AZ: 1 K 577/17.MZ).
Die Jugendorganisation der Bewegung "Good News Mission" des südkoreanischen Pastors Ock Soo Park will Türk jegliche Äußerungen verbieten, die den Eindruck erwecken, von IYF gehe eine Gefahr aus, Besucher würden bei Veranstaltungen indoktriniert und IYF-Konzerte dienten lediglich als "Türöffner" für eine darauf folgende Bewusstseinserziehung. In den vergangenen Monaten habe IYF mancherorts Probleme bekommen, Hallen für ihre Muical-Aufführungen anzumieten, sagte die Anwältin der Organisation, Valentina Springer. In einem Fall sei die Absage ausdrücklich mit den Negativberichten aus Mainz begründet worden.
In der mündlichen Verhandlung erklärte Türk, er habe im Frühjahr 2016 etliche Anfragen von Bürgern und Behörden erhalten, nachdem IYF für eine mehrtägige Großveranstaltung mit Konzert die Mainzer Rheingoldhalle angemietet und in Stadtgebiet unzählige Einladungskarten verteilt hatte. So hätten einige Mainzer befürchtet, dass sie mit den Konzertfreikarten aus dem Haus gelockt werden sollten. Hinweise auf einen missionarischen oder religiösen Charakter hätten die Einladungen nicht enthalten.
Er selbst habe die Veranstalter in allen Gesprächen nicht als Sekte, sondern als "evangelische Freikirche aus Südkorea" bezeichnet. Zugleich habe er darauf hingewiesen, dass ihm "eine nicht unerhebliche Anzahl kritischer Einschätzungen" über IYF vorgelegen habe. Die Erkenntnisse seiner Recherchen habe er weitergegeben. Ausdrücklich gewarnt habe er vor einem Besuch in der Rheingoldhalle nicht, seine Äußerungen seien von der Zeitungsredaktion lediglich so interpretiert worden.
Im Gegensatz zu gewöhnlichen Unterlassungsklagen wurde der Rechtsstreit nicht an einem Zivilgericht verhandelt, weil die katholische Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Sonderstellung einnimmt und der Weltanschauungsbeauftragte in seiner Eigenschaft als Bistumsvertreter gesprochen hatte. Ein Urteil soll am 22. Februar verkündet werden.