Redner aller sechs Fraktionen äußerten am Donnerstag Entsetzen und Abscheu über die jüngsten judenfeindlichen Vorfälle. Zu den Ausschreitungen auf Kundgebungen in Berlin war es gekommen, nachdem US-Präsident Donald Trump angekündigt hatte, Jerusalem als Hauptstadt Israels anzuerkennen und die Botschaft dorthin zu verlegen. Ein Antrag der CDU-Fraktion für eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Strafrechts bei derartigen Delikten wurde zunächst in den Rechtsausschuss überwiesen.
Mit dem CDU-Antrag soll der rot-rot-grüne Berliner Senat aufgefordert werden, in der Länderkammer auf eine Änderung des Strafgesetzbuches hinzuwirken. Konkret sollen in Paragraf 104 unter Tatobjekte auch Symbole eines Staates sowie "solche mit religiöser Bedeutung oder solche fallen, die allgemein mit einer Religion oder einem Staat in Verbindung gebracht werden". "Brennende Israel-Flaggen, Davidsterne oder sonstige Beschädigungen jüdischer oder israelischer Symbole sind insbesondere in Deutschland inakzeptabel", heißt es in der Begründung des Antrages.
Die CDU-Religionsexpertin Cornelia Seibeld sprach von einem Missbrauch des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Die Demokratie könne vieles aushalten, es gebe aber auch Grenzen, für deren Überschreitung es keine Rechtfertigung gebe. Warum nach heutiger Rechtslage die französische oder israelische Flagge straffrei verbrannt werden dürfe, nicht aber die deutsche, sei nicht nachvollziehbar. Unterstützung für den Antrag signalisierte die FDP. Auch ein Vertreter der AfD-Fraktion erinnerte an die historische Verantwortung Deutschlands in Bezug auf Israel.
Kritischer äußerten sich Vertreter der Koalitionsfraktionen des rot-rot-grünen Senats. Der SPD-Parlamentarier Sven Kohlmeier etwa machte deutlich, dass der Antrag trotz aller Berechtigung der Forderung nicht ins Berliner Abgeordnetenhaus gehöre, sondern in den Bundestag. Dennoch sei er offen für Diskussionen über das Ansinnen. Der Linken-Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg warnte davor, die Debatte um das Verbrennen von Flaggen mit den Mitteln des Strafgesetzbuches zu führen. Für die Grünen verwies Benedikt Lux auf die schon jetzt bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung solcher Erscheinungen.