Der Menschenrechtskommissar forderte am Dienstag in Straßburg die Staaten auf, dagegen vorzugehen, wenn Grundrechte von Frauen verletzt werden. Beispielsweise erschwerten besonders repressive Gesetze in Armenien, Mazedonien, Georgien, Russland und der Slowakei einen legalen Schwangerschaftsabbruch.
In einem aktuellen Bericht beklagte der Kommissar auch Hindernisse beim Zugang zu modernen Verhütungsmethoden. So trügen die gesetzlichen Versicherungen etwa in Österreich, Tschechien, Dänemark, Litauen, Lettland und Slowakei nicht die Kosten für Verhütungsmittel. In Deutschland bezahlten die Krankenkassen die Mittel nur für Jugendliche, aber nicht für erwachsene Frauen. Muiznieks appellierte an die Länder, Frauen moderne Methoden der Empfängnisverhütung zu bezahlbaren Preisen zugänglich zu machen.
Der EU-Kommissar beklagte auch das Fehlen ausreichender Qualitätsstandards in der medizinischen Versorgung von Müttern nach der Geburt. Er forderte darüber hinaus die Möglichkeit, dass Frauen sich erfolgreich gegen Verletzungen ihrer Grundrechte auf dem Gebiet der sexuellen Gesundheit wehren können.