Landwirtschaftsminister Schmidt hatte am Montag in Brüssel im Alleingang der Entscheidung zugestimmt, Gyphosat auf europäischen Äckern für weitere fünf Jahre zu erlauben. Normalerweise hätte sich Deutschland wegen der unterschiedlichen Positionen in der geschäftsführenden Bundesregierung enthalten müssen. Schmidts Vorgehen stößt vor dem Hintergrund einer möglichen Regierungszusammenarbeit von Union und SPD auf scharfe Kritik bei den Sozialdemokraten. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte erklärt, sein Votum entspreche nicht den Weisungen.
Inzwischen hat Schmidt erklärt, er wolle wieder auf Hendricks zugehen. Sein Sprecher sagte, der Minister wolle mit Hendricks Schritte zu einem restriktiven Einsatz von Glyphosat in Deutschland abstimmen. Hendricks warf Schmidt vor, die Umweltschäden durch Glyphosat bisher ausgeblendet zu haben. Deshalb sei es erforderlich, sich über Auflagen zu einigen und dies gegebenenfalls rechtlich klarzustellen.
Die Hersteller von Unkrautvernichtern, die Glyphosat enthalten, müssen nach dem EU-Beschluss bei den deutschen Behörden Anträge auf die Erneuerung ihrer Zulassung stellen. Dafür haben sie von Mitte Dezember an drei Monate Zeit. Für die Genehmigung ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zuständig, über das das Landwirtschaftsministerium die Fachaufsicht führt. Es muss allerdings Einvernehmen mit dem Bundesumweltamt herstellen, dass die Auswirkungen auf die Umwelt prüft.