In dem Verfahren vor der Berufungskammer des Gerichts geht es um die Berufungen der 89-Jährigen gegen zwei Urteile wegen Volksverhetzung, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte (AZ: 21 Js 814/16 und 21 Js 192/16). Dabei geht es um Freiheitsstrafen von insgesamt 18 Monaten.
Die ursprünglich für Juni geplante Verhandlung war zunächst aufgehoben worden, nachdem die Angeklagte ein Attest ihres behandelnden Arztes vorgelegt hatte, nach dem sie nicht verhandlungsfähig sei. Daraufhin hatte das Gericht eine amtsärztliche Untersuchung der Frau angeordnet.
Haverbeck war im Dezember 2016 zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden, weil sie in einem Brief an den Detmolder Bürgermeister Rainer Heller (SPD) behauptet hatte, das KZ Auschwitz sei kein Vernichtungslager, sondern nur ein Arbeitslager gewesen. Nach der Hauptverhandlung hatte sie an Pressevertreter Schreiben, in denen sie den Holocaust leugnete, sowie eine Zeitschrift mit rechtextremen Inhalten verteilt. Diese Schriften legte Haverbeck nach Angaben des Gerichts auch auf den Tisch des Richters und der Staatsanwaltschaft. Daraufhin erhielt sie eine weitere Freiheitsstrafe von zehn Monaten.
Die Holocaust-Leugnerin stand bereits mehrmals wegen Volksverhetzung vor Gericht. Alleine im Jahr 2016 wurde sie dreimal zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Zuletzt verurteilte am 16. Oktober in Berlin das Amtgericht Tiergarten die Holocaust-Leugnerin zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Keiner der Gerichtsentscheide ist bislang rechtskräftig, weil Haverbeck jeweils Berufung eingelegt hat.
Die Angeklagte hatte zusammen mit ihrem inzwischen gestorbenen Mann das "Collegium Humanum" in Vlotho als Treffpunkt für Holocaustleugner und Neonazis aus dem gesamten Bundesgebiet geleitet. Die in den 60er Jahren gegründete rechtsextreme Vereinigung und deren Teilorganisation "Bauernhilfe e.V." wurden 2008 vom damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verboten.