Das milde Urteil begründeten die Richter zum einen damit, dass der heute 37-jährige Angeklagte die Tat eingeräumt hatte. Zum anderen sah die Kammer zwischen Täter und Opfer eine "Liebesbeziehung", wie der Pressesprecher des Landgerichts, Werner Gröschel, dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag erklärte.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im März und April 2015 Geschlechtsverkehr mit der damals 13-jährigen Konfirmandin gehabt zu haben. Die beiden hatten nach Angaben des Gerichts zufolge mindestens drei Mal einvernehmlichen Geschlechtsverkehr in der damaligen Frankfurter Wohnung des Angeklagten.
Der Mann lernte das Mädchen auf einer Konfirmandenparty kennen. Er habe an zwei Abenden eine Aushilfstätigkeit im Servicebereich übernommen, erklärte der Pressesprecher der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Volker Rahn. Die Kirche werde die Kinder- und Jugendschutzkonzepte aufgrund des Vorfalls "nochmals intensiv überprüfen", fügte Rahn hinzu.