Der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Martin Schäfer, sagte am Mittwoch in Berlin, es werde ein zwischen den Ressorts abgestimmter Zwischenbericht zur Sicherheitslage in Afghanistan an die Bundesländer übermittelt. Die Länder sind für die Durchsetzung von Abschiebungen zuständig.
Der Zwischenbericht komme zu dem Ergebnis, dass die bisherige Haltung der Bundesregierung zu den erzwungenen Rückführungen nicht korrigiert werden müsse, sagte Schäfer. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass abgelehnte Asylbewerber je nach konkretem Fall in Afghanistan sicher leben können. Die Sicherheitslage hänge unter anderem von der Region sowie von persönlichen Umständen wie etwa Geschlecht und ethnischer Herkunft der Betroffenen ab, erklärte Schäfer mit Verweis auf den Zwischenbericht.
Im Dezember 2016 hatte es auf Grundlage dieser Haltung und einer entsprechenden Vereinbarung mit der afghanischen Regierung eine erste Sammelabschiebung nach Kabul gegeben. Weitere Flüge folgten. Die Sammelabschiebungen wurden nach einem schweren Anschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul Ende Mai aber wieder zum Teil ausgesetzt, unter anderem, weil die Botschaft seit dem Anschlag noch nicht wieder komplett arbeitsfähig ist. Mit den Regierungschefs der Bundesländer wurde damals vereinbart, bis auf weiteres nur Straftäter und Gefährder sowie Personen, die "hartnäckig" Hilfe bei der Identitätsfeststellung verweigern, abzuschieben.
Diese Praxis soll nach der Verständigung zwischen Gabriel und de Maizière nun weiter gelten. Ein umfassender Bericht zur "asyl- und abschieberelevanten Lage" in Afghanistan sei turnusgemäß für Oktober vorgesehen, sagte Schäfer. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums leben derzeit rund 15.000 Afghanen in Deutschland, die ausreisepflichtig sind. Bis Mitte des Jahres wurden demnach 261 Afghanen abgeschoben. Knapp 800 Afghanen, die keinen gültigen Aufenthaltstitel hatten, hätten Deutschland freiwillig verlassen. Diese Art der Ausreise wird von der Bundesregierung finanziell gefördert.
Ob die Vereinbarung zu den Abschiebungen Auswirkungen für die Entscheidungspraxis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat, ist nach Worten eines Innenministeriumssprechers noch offen. Es solle nun zügig geprüft werden, ob die Verständigung eine ausreichende Handlungsgrundlage ist. Das Bundesamt entscheidet, ob einem Asylantragsteller in Deutschland Schutz gewährt wird oder nicht.