Der Bundesparteitag der Linken in Hannover verwarf am Sonntag nach Angaben eines Sprechers eine entsprechende Änderung des Bundestagswahlprogramms, die die Delegierten am späten Samstagabend zunächst beschlossen hatten.
Die Staatsleistungen gehen auf Enteignungen kirchlichen Eigentums aus dem Jahr 1803 zurück. Die Landesherren verpflichteten sich damals, für die Besoldung kirchlicher Würdenträger aufzukommen. Dies gilt bis heute, wenn auch seit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 eine Ablösung möglich ist. Die Zahlungen werden von den Ländern geleistet.
In dem zunächst verabschiedeten und dann verworfenen Änderungsantrag hieß es: "Die Staatsverträge mit den Kirchen werden gekündigt." Parteisprecher Hendrik Thalheim sagte, der vom Bezirksverband Hamburg-Nord eingebrachte Änderungswunsch zu dem vom Parteivorstand eingebrachten Leitantrag sei am Samstagabend ohne ausreichende Debatte angenommen worden. Deshalb sei der Punkt am Sonntagmorgen nochmals aufgerufen und nach ausführlicherer Diskussion verworfen worden.
Im dem laut Thalheim nunmehr beschlossenen Programmteil zum Umgang mit Kirchen und Religionsgemeinschaften für die Bundestagswahl im September heißt es jetzt lediglich: "Wir treten für den seit 1919 bestehenden Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ein." Zudem sollten die Kirchen "ihre Mitgliedsbeiträge selbstständig und selbstverantwortlich erheben".
Änderungen will die Partei auch bei der Militärseelsorge durchsetzen: Künftig solle ein Vertrag die religiöse Betreuung durch alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und eine freie Religionsausübung der Angehörigen der Bundeswehr garantieren. "Das Weisungsrecht für Pfarrerinnen und Pfarrer und die staatliche Finanzierung durch die Bundeswehr müssen abgeschafft werden", fordern die Linken.
Linke fordern Ablösung der staatlichen Leistungen an die Kirchen
Linke fordern Ablösung der staatlichen Leistungen an die Kirchen
Die Linke setzt sich weiter für eine Ablösung der staatlichen Leistungen an die beiden großen Kirchen ein, fordert aber keine Kündigung der bestehenden Staatsverträge.