Das Kirchenasyl, über das Kirchen und Bundesregierung vor zwei Jahren heftig gestritten hatten, gerät aktuell allerdings wieder in die Kritik. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte kürzlich, die Zahl der Fälle sei ihm immer noch zu hoch. Bei einem scharfen Angriff auf die Kirchen allgemein bezeichneten AfD-Vertreter Anfang der Woche das Kirchenasyl als Bruch mit der Rechtstreue.
Dutzmann betonte, das Kirchenasyl diene ausschließlich dazu, im konkreten Einzelfall eine humanitäre Notlage zu vermeiden und sei letztes Mittel, wenn alle anderen Bemühungen nicht gefruchtet haben. Im April gab es nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche gerade einmal 312 Fälle mit 528 Menschen. "Das zeigt, dass die Kirchengemeinden sehr besonnen und verantwortungsvoll damit umgehen", betonte er.
Grund des Streits zwischen Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind vor allem die sogenannten Dublin-Fälle, in denen den Betroffenen die Abschiebung in den eigentlich zuständigen EU-Mitgliedstaat droht. Angesichts der Zustände etwa in Griechenland und Bulgarien wird das von den Kirchengemeinden oftmals als zu große humanitäre Härte empfunden.
Dutzmann sagte, es gebe bei den Dublin-Fällen solche, bei denen der Betroffene nach nochmaliger Prüfung bleiben kann, weil Deutschland sich für ihn zuständig erklärt, sagte Dutzmann. "Bei den anderen - aus Sicht der Betroffenen negativen - Entscheidungen fordert das Bundesamt, dass dieser Entscheidung Folge geleistet wird, dass also das Kirchenasyl beendet wird", erklärte er.
Die Ansprechpartner für Kirchenasyl und die Kirchenasyl gewährenden Gemeinden äußerten aber zunehmend Zweifel daran, dass von der Behörde tatsächlich der Einzelfall gewürdigt wird. "In den Ablehnungsbescheiden finden sie oft Textbausteine, in denen sie den konkreten Fall nicht wiedererkennen können", kritisierte Dutzmann.
Zur jüngsten Räumung eines Kirchenasyls durch die Polizei in Ludwigshafen sagte Dutzmann, er hoffe, das dies nicht mehr passieren werde. "Wir setzen darauf, dass der Staat gemäß unserer Absprache von 2015 das Kirchenasyl auch künftig nicht infrage stellen wird." Damals vereinbarten Bundesamt und Kirchen ein neues Verfahren, das unter anderem engere Absprachen über die betreffenden Fälle vorsieht.