Der Bruch widerspreche jeder bisherigen Praxis und Verabredung, sagte Brahms am Mittwoch vor dem Parlament der Bremischen Evangelischen Kirche. "Das Kirchenasyl bleibt ein Ausnahmezustand, der kein eigenes Recht begründet, sondern dem Recht dient", sagte Brahms und fügte hinzu: "So werden wir es sensibel auch weiterhin einsetzen." In Bremen gibt es derzeit fünf Kirchenasyle.
In der vergangenen Woche war eine dreiköpfige koptisch-orthodoxe Flüchtlingsfamilie aus Ägypten in den Räumen der Evangelischen Stadtmission Ludwighafen von der Polizei festgenommen und noch am selben Abend vom Stuttgarter Flughafen aus in ihre Heimat abgeschoben worden. Die Asylanträge der Familie waren von den Ausländerbehörden als unzulässig abgelehnt worden. Die erst in einem Folgeantrag vorgelegten angeblichen ägyptischen Haftbefehle gegen den Familienvater waren nach Angaben des Auswärtigen Amtes gefälscht.
"Ich finde, eine Räumung geht gar nicht", sagte Brahms. In Bremen ist ein solches Vorgehen nach seiner Einschätzung nicht denkbar. Im Zusammenhang mit Asylanträgen sei die Kirche im regelmäßigen Austausch mit dem Innensenator und der Behörde. "Wir können immer wieder auch Einzelfälle thematisieren und oft einer Lösung zuführen." In anderen Bundesländern sei das nicht unbedingt so.
Die staatliche Akzeptanz der Tradition des Kirchenasyls war nach Angaben der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche zuletzt 2015 nach Gesprächen zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchen bestätigt worden. Vergangenes Jahr erhielt die Bundesarbeitsgemeinschaft Informationen über bundesweit knapp 700 Fälle von Kirchenasyl. 2015 waren es 620.