Vor allem der darin verankerte Begriff der "Leitkultur" sorgt für Kritik. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Markus Rinderspacher, der die Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichte, erklärte am Dienstag: "Menschen gesetzlich auf die Einhaltung einer ominösen Leitkultur zu verpflichten, ohne zu definieren, was überhaupt darunter zu verstehen ist - das geht gar nicht." Das umstrittene Integrationsgesetz war im vergangenen Dezember im Landtag angenommen worden
Die integrationspolitische Sprecherin der ebenfalls klagenden Grünen im Landtag, Margarete Bause, sagte, das Integrationsgesetz kranke inhaltlich "an dem schwammigen Begriff der Leitkultur". Der Begriff werde nicht hinreichend bestimmt, daher liege ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip vor.
Laut SPD, die von dem Verfassungsjuristen Michael Bihler vertreten wird, verstoßen sechs Artikel des Gesetzes gegen die bayerische Verfassung. Das Gesetz formuliere unter anderem eine Verhaltenspflicht, die Leitkultur zu achten, greife damit in den privaten Lebensbereich ein und beschränke die verfassungsrechtlich geschützte Selbstbestimmung der Menschen. Unzulässig sei auch, dass Kinder in Kitas zentrale Elemente der christlich-abendländischen Kultur erfahren sollen. Das Gesetz bevormunde damit die Eltern in der religiösen Erziehung ihrer Kinder.