Die freiheitliche Demokratie und der christliche Glaube hätten zentrale Gemeinsamkeiten, sagte Meister weiter. So sei laut Artikel 1 des Grundgesetzes die Würde des Menschen unantastbar. Dies entspreche der theologischen Ansicht, dass der Mensch Ebenbild Gottes sei. Auch die Grund- und Menschenrechte fänden sich im Christentum wieder. So entsprächen etwa das Recht auf Religions- oder Meinungsfreiheit dem christlichen Menschenbild.
"Christen haben Verantwortung für die politische Gestaltung einer Demokratie."
Meister sagte weiter, dass die Kirche zwar Anteil am demokratischen Diskurs habe, aber selbst keine Politik mache. Sie sei vielmehr eine "unterstützende Nachdenklichkeit". Dennoch gebe es Situationen, etwa in Zeiten politischer Umbrüche oder in Diktaturen, in denen eine "prophetische Stimme der Kirche" - also ein offensiveres Agieren - zwingend notwendig sei. "Christen haben Verantwortung für die politische Gestaltung einer Demokratie."
In diesem Zusammenhang treibe derzeit alle Landeskirche die Frage um, wie sie mit der rechtspopulistischen AfD umgehen sollten, sagte Meister. Eine AfD-Mitgliedschaft allein dürfe jedenfalls kein Kriterium sein, jemanden von Kirchenvorstands- oder Kirchengemeinderatswahlen auszuschließen. Vielmehr müssten alle Bewerber gefragt werden, ob sie ein friedliches Miteinander und Respekt gegenüber dem jeweils Anderen vertreten. Bei der AfD sei man bei diesen Fragen allerdings besonders aufmerksam, weil es öffentliche Äußerungen von AfD-Spitzenvertretern gebe, die "nicht kompatibel mit dem Evangelium seien", sagte Meister.