Die Traditionsvereine dürfen künftig auch Nicht-Christen und aus der Kirche ausgetretene Katholiken aufnehmen, wie die Bundesvertreterversammlung der Schützen am Sonntag in Leverkusen mit großer Mehrheit beschloss. Das Schützenparlament hob zudem einen früheren Beschluss förmlich auf, wonach Homosexuelle nicht zusammen mit ihrem Lebenspartner als Königspaar auftreten durften.
Ziel des verabschiedeten neuen "Orientierungsrahmens" sei es, dem christlichen Schützenbund "eine zeitgemäße und verständliche Grundausrichtung" und ein "lebensnahes Profil" zu geben, ohne die "Zugehörigkeit zur katholischen Kirche infrage zu stellen", erklärte der Verband. Die 1.300 lokalen Mitgliedsbruderschaften dürften nun selbst entscheiden, ob und wie sie die neuen Möglichkeiten umsetzen. "Danach soll auch die Mitgliedschaft von Nicht-Christen in Zukunft möglich sein, sofern diese sich glaubhaft zu den Zielen der Bruderschaften bekennen", hieß es.
"Jeden Menschen als Geschöpf Gottes anerkennen"
Bundesschützenmeister Emil Vogt sagte: "Wer Angehörige anderer Religionsgemeinschaften aufnehmen will, muss wissen, wofür er selbst einsteht." Ihm sei - auch mit Blick auf Zuwanderung und Aufnahme von Flüchtlingen - wichtig, dass die christlichen Schützen "jeden Menschen als Geschöpf Gottes anerkennen und ihm mit Achtung begegnen".
Das Schützenpräsidium bezieht sich mit der Öffnung nach eigenen Angaben auf Empfehlungen von Papst Franziskus und auf aktuelle Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz. Wie Franziskus die Kirche geöffnet habe, müssten auch die Bruderschaften aus ihrem brüderlichen Selbstverständnis heraus, auf andere, auch Andersgläubige zugehen, hieß es. "Wir dürfen nicht päpstlicher sein als der Papst", erklärte Vogt.
Der BHDS, dem nach eigenen Angaben rund 400.000 Mitglieder angehören, ist ein katholischer Verband und versteht sich als Glaubensgemeinschaft.
Sexuelle Orientierung eines Menschen für die Aufnahme unerheblich
Mit Blick auf homosexuelle Schützenkönige betonte der Verband, keine Vorbehalte zu haben. "Die sexuelle Orientierung eines Menschen gehört zu seiner Persönlichkeit und Identität und ist für die Aufnahme in eine Bruderschaft unerheblich", sagte Vogt. Homosexuelle Schützen hätten selbstverständlich alle Mitgliedsrechte und -pflichten, einschließlich der Möglichkeit, Schützenkönig zu werden. Das nun aufgehobene Verbot des Auftretens Homosexueller mit ihrem Lebenspartner als Königspaar sei schon länger nicht mehr angewandt worden.
2014 hatte der Fall des muslimischen Schützenkönigs aus Werl-Sönnern bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der BHDS hatte dem Deutschen mit türkischen Wurzeln den Titel mit Verweis auf seine Religion zunächst aberkannt. Nach einer öffentlichen Debatte wurde dem Familienvater "ausnahmsweise" gestattet, seine Schützenkette zu behalten. Allerdings durfte er nicht mehr an überregionalen Schießwettbewerben teilnehmen und bei anderen Schützenveranstaltungen nicht als Schützenkönig des Vereins auftreten.