Sie will dafür werben, dass in Deutschland lebende türkische Staatsbürger beim Referendum am 16. April die Einführung eines Präsidialsystems in der Türkei ablehnen. Einen möglichen Wahlkampfauftritt Erdogans in Deutschland lässt sich nach Einschätzung des Münsteraner Verfassungsexperten Bodo Pieroth nicht verbieten.
"Die Türkische Gemeinde lehnt jegliche Bemühungen ab, die das Land in ein Ein-Mann-Regime führen", heißt es in dem offiziellen Beschluss, der den Zeitungen "Heilbronner Stimme" und "Mannheimer Morgen" (Freitag) vorliegt. Bis zum 9. April sind bundesweit 400 Veranstaltungen geplant, auf denen für ein "Nein" geworben werden soll, wie Gökay Sofuoglu, Bundesvorsitzender der Türkischen Gemeinde, sagte. Die Veranstaltungen, auf denen sich türkische Akademiker, Unternehmer oder auch Künstler gegen die Einführung des Präsidialsystems aussprechen werden, sollen in allen Bundesländern stattfinden.
Die Türkische Gemeinde geht davon aus, dass der türkische Staatschef zwischen dem 27. März und dem 9. April nach Deutschland kommt, um für das umstrittene Referendum in der Türkei zu werben.
Verbieten lässt sich ein solcher Auftritt nach Einschätzung des Münsteraner Rechtswissenschaftlers Pieroth kaum. Die einzige Möglichkeit wäre laut Pieroth, dass die Bundesregierung den Auftritt Erdogans als Störung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik zur Türkei werten würde. "Das wird sie bei einem befreundeten Staatsoberhaupt aber nicht sagen können", sagte der Rechtswissenschaftler der Universität Münster dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Eine öffentliche Versammlung könne nur dann durch die Polizei verboten werden, wenn es eine unmittelbar drohende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gibt, erläuterte Pieroth. Das wäre der Fall, wenn Straftaten begangen würden oder das Sittlichkeitsempfinden schwer beeinträchtigt sei. "So etwas liegt bei einem Auftritt Erdogans aber nicht vor."
Erdogan will mit der Reform das parlamentarische System in der Türkei durch ein Präsidialsystem ersetzen. In dem Referendum über das Vorhaben dürfen auch in Deutschland lebende Türken abstimmen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte zuvor die Bundesregierung aufgefordert, einen Auftritt Erdogans in NRW zu verhindern.