Wie aus dem vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Monatsbericht für Januar hervorgeht, wurden allein 9,3 Milliarden Euro für die Entlastung von Ländern und Kommunen aufgewendet. 7,1 Milliarden werden unter dem Punkt Fluchtursachenbekämpfung verbucht.
Für Integrationsleistungen wendete der Bund dem Bericht zufolge im vergangenen Jahr 2,1 Milliarden Euro auf. Für Aufnahme, Registrierung und Unterbringung im Asylverfahren werden die Kosten mit 1,4 Milliarden Euro angegeben, für Sozialtransferleistungen nach Asylverfahren mit 1,7 Milliarden Euro. Für dieses Jahr plant der Bund insgesamt 21,3 Milliarden Euro für Flüchtlinge ein.
Der Bund hatte im Zuge des Flüchtlingsandrangs seine Leistungen an die Länder erhöht. Sie und die Kommunen sind vorrangig für die Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden zuständig. Seit dem vergangenen Jahr zahlt der Bund eine Pro-Kopf-Pauschale für Asylsuchende im Verfahren, zudem gab es mehrere Pauschalleistungen in Milliardenhöhe. Daneben fielen beim Bund weitere Kosten für die Aufstockung des Personals vor allem im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an. 2016 wurden dem Bericht zufolge allein 3.000 neue Stellen zur Bearbeitung von Asylanträgen bewilligt.