Regierung und CSU-Fraktion im Landtag seien sich einig, "dass die Ausgestaltung des Karfreitags als stiller Tag weiterhin gerechtfertigt bleibt und besonderen Regelungen unterliegt", teilte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Montag mit.
Änderungen am bisherigen Feiertagsrecht schloss der Innenminister damit aus. "Deswegen werden auch weiterhin öffentlich wahrnehmbare Spaßveranstaltungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben untersagt bleiben", betonte Herrmann. Leitlinie sei weiterhin, den Charakter der stillen Tage in Bayern "auf jeden Fall beizubehalten und nicht anzutasten".
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Das Bundesverfassungsgericht habe ausdrücklich bestätigt, dass der Gesetzgeber das Ausmaß des Feiertagsschutzes gesetzlich ausgestalten könne. "Insoweit steht es ihm frei, für bestimmte Tage einen über die bloße Arbeitsruhe hinausgehenden äußeren Ruhe- und Stille-Schutz zu schaffen", sagte Herrmann.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im November den in Bayern besonders strikten Feiertagsschutz des Karfreitags als "unverhältnismäßig" gekippt. Anders als für die übrigen "stillen Tage" schließt das bayerische Gesetz eine Befreiung von den Handlungsverboten am Karfreitag grundsätzlich aus. Herrmann kündigte als Reaktion darauf an, jede Ausnahme künftig im Einzelfall sorgfältig prüfen zu lassen. Eine Gesetzesänderung sei nicht nötig. Am Karfreitag sind dem bayerischen Gesetz zufolge zum Beispiel alle musikalischen Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb grundsätzlich verboten.