Die in Rastede bei Oldenburg tagende Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg beschloss am Freitag in erster Lesung, das Wahlalter von bisher 16 auf 14 Jahre zu senken. Jugendliche seien mit 14 Jahren religionsmündig, hieß es. Dann müsse ihnen auch das Wahlrecht für den Gemeindekirchenrat, wie die Kirchenvorstände in der oldenburgischen Kirche genannt werden, zugestanden werden.
Weiterhin dürfen Ehepartner, Lebenspartner, Geschwister, Eltern und deren Kinder nicht dem selben Gemeindekirchenrat angehören. Damit solle verhindert werden, dass Familien in den Gremien eine unerwünschte Mehrheit erlangen, erläuterte der Vorsitzende des Rechts- und Verfassungsausschusses, Hanspeter Teetzmann. Neu ist, dass künftig verheiratete Pastorinnen und Pastoren, die kraft Amtes einer Gemeinde angehören, im selben Gemeindekirchenrat sitzen dürfen.
Die ehrenamtlichen Gemeindekirchenräte bestimmen gemeinsam mit dem Pastor oder der Pastorin das Gemeindeleben vor Ort. Sie wählen auch zusammen mit den Pastoren die Mitglieder der Kirchenkreis- und Landessynoden, die wiederum die Bischöfe oder Bischöfinnen wählen. Die nächsten Wahlen finden in ganz Niedersachsen am 11. März 2018 statt. Zur oldenburgischen Kirche zählen 116 Gemeinden zwischen der Nordseeinsel Wangerooge und den Dammer Bergen. Ihr gehören knapp 424.000 Mitglieder an.
In Oldenburger Kirche dürfen 14-Jährige die Kirchenvorstände wählen
In Oldenburger Kirche dürfen 14-Jährige die Kirchenvorstände wählen
Bei den nächsten Kirchenvorstandswahlen 2018 dürfen in der oldenburgischen Kirche bereits 14-Jährige ihre Stimme abgeben.
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