Das Strafverfahren gegen den Salafistenprediger Sven Lau vor dem Wuppertaler Landgericht wegen der von ihm mitgegründeten "Scharia-Polizei" ist vorläufig eingestellt worden. Grund ist das vor dem Staatsschutzsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts laufende Verfahren gegen Lau wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte.
Laut Strafprozessordnung kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Verfahren vorläufig eingestellt werden, wenn die zu erwartende Strafe gegenüber einer Strafe wegen einer anderen Tat nicht beträchtlich ins Gewicht fallen würde. Dies sei hier der Fall, hieß es. Sollte Lau im Düsseldorfer Terror-Prozess nicht oder nur geringfügig verurteilt werden, kann das Landgericht Wuppertal das vorläufig eingestellte Verfahren gegen den Extremisten wieder aufnehmen.
Männer aus der salafistischen Szene hatten 2014 in Wuppertal in orangefarbenen Warnwesten mit dem Schriftzug "Sharia Police" für das islamische Gesetz der Scharia geworben und Jugendliche angesprochen, um sie von Alkohol und Glücksspiel abzuhalten. Die selbst ernannte islamistische Sittenpolizei sorgte bundesweit für Empörung. Wegen des Vorfalls müssen sich von Mittwoch an sieben Männer im Alter von 25 bis 34 Jahren vor dem Landgericht Wuppertal verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, gegen das Uniformverbot verstoßen zu haben. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.