Gericht verbietet verkaufsoffenen Sonntag in Wuppertal
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat auf Antrag der Gewerkschaft ver.di einen geplanten verkaufsoffenen Sonntag in Wuppertal verboten.
Die Richter begründeten die Entscheidung am Donnerstag mit dem besonderen Schutz der Sonntagsruhe durch die Verfassung (AZ: 3 L 3605/16). Die Stadt Wuppertal hatte für den 6. November eine Öffnung der Geschäfte in den Stadtteilen Barmen, Elberfeld und Vohwinkel geplant.
Das Gericht erklärte, laut Ladenöffnungsgesetz in Nordrhein-Westfalen sei für einen verkaufsoffenen Sonntag ein besonderer Anlass notwendig, der voraussichtlich mehr Besucher anziehen werde als die Ladenöffnung selbst. Das habe die Stadt Wuppertal für den geplanten Termin am Sonntag nicht nachvollziehbar nachgewiesen. Gegen die einstweilige Anordnung vom Mittwoch ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.
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