Daher habe das zwischen dem BAMF und den Kirchen vereinbarte Verfahren bei Kirchenasylfällen nicht angewendet werden können. Zudem habe das Amtsgericht Münster einen Ausreisegewahrsam angeordnet.
Kirchenasyl solle lediglich in absoluten Ausnahmefällen gewährt werden, heißt es in der Antwort weiter. Grundsätzlich sollten die Außenstellen des BAMF nach Eingang des Dossiers zunächst keine weiteren Schritte einleiten. Im konkreten Fall sei diese Dokumentation erst einen Tag nach Auflösung des Kirchenasyls vom Katholischen Büro Nordrhein-Westfalen eingereicht worden.
Kritik von der Linken-Fraktion
Der Münsteraner Linken-Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel kritisierte die Antwort mit Verweis auf nicht erbrachte Unterlagen als "Zeichen des mangelnden Respektes vor dem Prinzip des Kirchenasyls". Das Kirchenasyl müsse prinzipiell gelten - unabhängig von "Spitzfindigkeiten". Zdebel: "Beim Kirchenasyl geht es schließlich nicht um den Kauf eines Gebrauchtwagens, sondern um den prinzipiellen Schutz von Menschen in Not aufgrund einer Gewissensentscheidung von christlichen Gemeinden." Im konkreten Fall sei der Behörde das Einzelfalldossier in Aussicht gestellt worden.
Die Polizei hatte den Asylbewerber aus Ghana am 23. August gegen seinen Widerstand aus einem Kirchenasyl in Münster abgeführt. Er sollte auf Anordnung des BAMF nach Ungarn abgeschoben werden, wo er zuerst registriert worden war. Das Verwaltungsgericht Münster setzte die drohende Abschiebung nach einem Eilantrag aus. Nach Einschätzung des Gerichts genügt die Versorgung von Flüchtlingen in Ungarn nicht den Anforderungen in der EU. Seitdem ist der Mann wieder in Nordkirchen untergebracht, wo er vor dem Kirchenasyl lebte.