Die Erhöhung um fünf auf 409 Euro für alleinlebende Erwachsene zeige, dass die Mängel in der Berechnungsgrundlage nicht behoben worden seien, sagte Diakonievorstand Maria Loheide am Mittwoch in Berlin. Ihr Verband wolle die neue Berechung der Leistungen für Arbeitslose genau prüfen.
Am Dienstag waren die künftigen Regelsätze bekanntgeworden. Je nach Personengruppe steigen die Leistungen um Werte zwischen drei und 21 Euro. Nur die Zahlungen für Kleinkinder bleiben unverändert. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat die Gesetzesvorlage in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben. Linkspartei und Sozialverbände kritisieren die geplante Anhebung als unzureichend.
Gutachten soll bedarfsgerechten Regelsatz ermitteln
Die Diakonie verwies darauf, dass bereits bei der letzten Berechnung der Satz um mehr als 70 Euro zu niedrig angesetzt gewesen sei. "Wichtige Dinge, wie ein Kinderfahrrad, rezeptfreie Arzneimittel, ein Weihnachtsbaum oder große elektrische Haushaltsgeräte wie Waschmaschine oder Kühlschrank wurden nicht eingerechnet", erläuterte Loheide.
Die Diakonie hat nach eigenen Angaben ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass einen bedarfsgerechten Regelsatz ausarbeiten und die Berechnungsmängel der Bundesregierung offenlegen soll. Gemeinsam mit anderen Verbänden und Erwerbslosenorganisationen setze sich die Diakonie im "Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum" für einen Regelsatz ein, der ein Mindestmaß an sozialer und kultureller Teilhabe sichert. Dem im Dezember 2012 gegründeten Bündnis gehören unter anderem der DGB, die Arbeiterwohlfahrt und die Nationale Armutskonferenz an.