Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fordert der Verein "eine erneute klare Aussage zur Achtung des Kirchenasyls". Die Behörde habe im vergangenen Jahr seine grundsätzliche Akzeptanz von Kirchenasyl bekräftigt.
Am Dienstag hatte die Polizei einen 31-jährigen Flüchtling aus Ghana gewaltsam aus einem Kirchenasyl in einem Kloster in Münster abgeführt. Er sollte auf Anordnung des Migrationsamtes nach Ungarn abgeschoben werden, wo er zuerst registriert worden war. Das Verwaltungsgericht Münster setzte die drohende Abschiebung im Rahmen eines Eilantrages aus. Nach Einschätzung des Gerichts genügt die Versorgung von Flüchtlingen in Ungarn nicht den Anforderungen des EU-Rechts und der europäischen Menschenrechtskonvention.
Nach dem Vorfall schieben sich die beteiligten Stellen nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft gegenseitig die Verantwortung zu. "Das ist als behördliches Handeln nicht akzeptabel, gerade wenn es um den Schutz von Menschen vor Missachtung ihrer Menschenrechte geht." Die geplante Abschiebung des Mannes wäre wegen der in Ungarn herrschenden Bedingungen ein Verstoß gegen die Menschenrechte gewesen.
Beim Kirchenasyl werden Flüchtlinge ohne legalen Aufenthaltsstatus von Kirchengemeinden zeitlich befristet beherbergt. Ziel ist, in Härtefällen eine unmittelbar drohende Abschiebung in eine gefährliche oder sozial unzumutbare Situation zu verhindern und eine erneute Prüfung des Falles zu erreichen.