Das Verwaltungsgericht Münster hatte einem Eilantrag stattgegeben. Die Abschiebung nach Ungarn sei bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren ausgesetzt, sagte der Vorsitzende Richter Michael Labrenz am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Nach Einschätzung des Gerichts genüge die Versorgung von Flüchtlingen in Ungarn nicht den Anforderungen des EU-Rechts und der europäischen Menschenrechtskonvention, erläuterte Labrenz.
Bei einer Gesamtschau der in jüngerer Zeit entstandenen Kapazitätsprobleme seien systemische Mängeln des ungarischen Asylverfahrens anzunehmen, heißt es in der Begründung des Gerichts. Damit folgte das Gericht der Argumentation des Netzwerks Kirchenasyls, wie die Sprecherin des Netzwerkes, Julia Lis, erklärte.
Bischof Genn: "Schockiert von Härte und Brutalität"
Die gewaltsame Auflösung des Kirchenasyls in Münster war auf heftige Kritik gestoßen. Der Münsteraner Bischof Genn erklärte, es habe keinen Grund für eine Festnahme gegeben. Er sei "schockiert von dieser Härte und Brutalität". Auch die Superintendentin des evangelischen Kirchenkreises Münster, Meike Friedrich, und der Stadtdechant Jörg Hagemann äußerten sich schockiert über die Auflösung des Kirchenasyls.
Das Netzwerk Kirchenasyl warf den Behörden ein "massives und brutales Vorgehen ohne jegliche Dialogbereitschaft" vor. Die Räumung eines Kirchenasyls sei ein ungeheuerlicher und in dieser Form einmaliger Vorgang. Zudem sei der Mann sei herzkrank und brauche eine entsprechende medizinische Behandlung.
In Handschellen abgeführt
Die Polizei hatte bestätigt, den Mann am Dienstag aus dem örtlichen Kapuzinerkloster in Handschellen abgeführt zu haben, weil er sich geweigert habe. Verantwortlich für die Abschiebung sei der Kreis Coesfeld. Der Kreis Coesfeld erklärte, er habe eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgesetzt.
Eine Sprecherin des BAMF sagte dem epd, das BAMF ordne eine Abschiebung an, wenn die Zuständigkeit für ein Asylverfahren bei einem anderen Mitgliedsstaat liege. Für ein Kirchenasyl müssten begründbare besondere Härten vorliegen. Zu dem Einzelfall dürfe die Behörde aber aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte geben.
Der 31-jährige Flüchtling aus Ghana war nach Angaben des Netzwerks Kirchenasyl zunächst in Ungarn registriert worden. Nach dem Dublin-Abkommen der Europäischen Union muss ein Flüchtling in dem EU-Staat Asyl beantragen, über den er in die EU eingereist ist.
Nun soll der Ghanaer in einer Unterkunft in Nordkirchen untergebracht werden. Dem Mann sei von der Gemeinde die Unterkunft zugewiesen worden, sagte ein Sprecher des westfälischen Kreises Coesfeld am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Flüchtling war auch vor seinem Kirchenasyl in dem Ort untergebracht.
Mit der Entscheidung sei klar, dass das Vorgehen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wie der Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld in diesem Fall rechtswidrig gewesen seien, erklärte der Anwalt des Netzwerkes Kirchenasyl, Michael Gödde. Das Verwaltungsgericht teile die Auffassung, dass nach Ungarn nicht abgeschoben werden dürfe.
Scharfe Kritik von Asyl-Initiativen
Asyl-Initiativen kritisierten scharf das Vorgehen und die Entscheidung des Bundesamtes sowie ihre Umsetzung durch den Kreis Coesfeld. Sie freue sich sehr, dass dem Mann aus Ghana die Abschiebung nach Ungarn erspart geblieben sei, erklärte Julia Lis vom Netzwerk Kirchenasyl. Zugleich sei die Initiative aber "bestürzt, dass um ein Haar ein solches schweres Unrecht passiert wäre." Kirchenasyle seien ein legitimes Mittel, um Bedürftigen Schutz zu gewähren, wo staatliche Behörden bei dieser Aufgabe versagten. "Kirchenasyle sind leider Gottes notwendiger denn je."
Beim Kirchenasyl werden Flüchtlinge ohne legalen Aufenthaltsstatus von Kirchengemeinden zeitlich befristet beherbergt. Ziel ist, in Härtefällen eine unmittelbar drohende Abschiebung in eine gefährliche oder sozial unzumutbare Situation zu verhindern und eine erneute Prüfung des Falles zu erreichen. Der Aufenthaltsort der Flüchtlinge wird den Behörden gemeldet. Bislang wird die Praxis des Kirchenasyls als Ausnahme in seltenen Fällen weitgehend geduldet.